Seit dem 1. Juli 2025 müssen sich stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen verpflichtend an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Grundlage ist das Digital-Gesetz (DigiG), das die Pflege in ein geschlossenes, hochsicheres Netzwerk außerhalb des öffentlichen Internets einbindet, über das Ärzt:innen, Krankenkassen und Apotheken bereits seit Jahren kommunizieren.
Führst du deine Pflegedokumentation schon heute digital und zentral, verschaffst du dir beim Anschluss einen klaren Vorsprung: Die Daten liegen strukturiert vor, nur der Übertragungsweg ändert sich. Dieser Artikel zeigt dir, was hinter der TI steckt, welche sechs Anwendungen für deinen Pflegealltag zählen, was der Anschluss kostet und welche technischen Voraussetzungen jetzt zu erfüllen sind.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine von der gematik GmbH betriebene Plattform für Gesundheitsanwendungen, über die Daten im deutschen Gesundheitssystem schnell und sicher übertragen werden können. Sie ist die technische Grundlage, die es allen Akteuren:innen des Gesundheitssystems ermöglicht, sich miteinander zu verbinden und Daten auszutauschen. Es handelt sich bei der TI um ein geschlossenes Netzwerk, auf das nur registrierte Nutzer:innen Zugriff haben. Es operiert darüber hinaus außerhalb des öffentlichen Internets, sodass der Datenaustausch überaus sicher vonstattengeht.
Seit Juli 2025 Pflicht: Der TI-Anschluss in der Pflege
Was Nichtanschluss konkret bedeutet, hat die gematik in ihrer präzisiert: Formale Sanktionen für eine verspätete Anbindung sind aktuell nicht vorgesehen. Darüber entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit, das bislang keine geplant hat (gematik). Konsequenzen tragen nicht angebundene Einrichtungen trotzdem: Sie können weder die Vorteile der TI nutzen noch die monatliche TI-Pauschale abrufen. Und diese Pauschale ist kein Detail, sie ist Teil der Antwort auf die naheliegende Frage, wer den Anschluss eigentlich bezahlt.
Wer trägt die Kosten für den TI-Anschluss?
§ 106b SGB XI regelt die Finanzierung: Zugelassene Pflegeeinrichtungen erhalten monatliche Pauschalzahlungen aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung, die Ausstattungs- und Betriebskosten der TI-Einbindung kompensieren sollen. Die Details dazu legt eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Trägern fest.
Real wird der Druck durch einen bereits feststehenden Stichtag: Laut gematik ist ab dem 1. Oktober 2027 der Versand für die Abrechnung ausschließlich über KIM möglich – zu diesem Termin wird die elektronische Abrechnung über KIM auch für Leistungen der häuslichen Krankenpflege verpflichtend (Rechtsgrundlage: Vereinbarung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB XI zwischen GKV-Spitzenverband und den Pflege-Leistungserbringerverbänden, seit September 2023). Bis zum 30. September 2027 bleibt die Papierform noch ergänzend zulässig. Ab dann wird der Anschluss faktisch zur Voraussetzung fürs Abrechnen, unabhängig davon, ob eine formale Sanktion existiert.
Weniger Fax, mehr Zeit für die Klientenversorgung
Für den Pflegealltag zahlt sich die Anbindung in mehreren Bereichen aus. Ärzte übermitteln Verordnungen digital an Pflegeeinrichtungen, was Klientenüberweisungen beschleunigt. Befunde, Laborberichte und Röntgenbilder wandern elektronisch statt per Fax durch die Häuser, und Pflegepersonal erhält Klienteninformationen, bevor die Person überhaupt ankommt. Das Risiko verlorener Unterlagen sinkt dadurch spürbar, weil nichts mehr zwischen zwei Faxgeräten verschwinden kann.
Einrichtungen, die ihre Pflegedokumentation bereits über eine Strukturierte Informationssammlung organisieren, profitieren dabei doppelt: Die TI liefert die externen Daten, die SIS ordnet sie in die vorhandene Struktur ein. Beide Systeme ergänzen sich, statt Mehrarbeit zu erzeugen.
6 Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der Pflege
- ePA für alle: Die elektronische Patientenakte ist zum 1. Oktober 2025 als „ePA für alle“ gestartet. Der wichtigste Unterschied zur alten ePA: Kassen legen sie inzwischen automatisch für gesetzlich Versicherte an, ein Antrag ist nicht mehr nötig. Wer nicht teilnehmen möchte, muss aktiv widersprechen. Aus dem früheren Opt-in ist ein Opt-out geworden. Auch Pflegeeinrichtungen können, auf die für sie relevanten Gesundheitsdaten zugreifen, sobald die Berechtigung vorliegt.
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM): KIM ist der verschlüsselte E-Mail-Dienst der TI. Jede Nachricht wird Ende-zu-Ende verschlüsselt, bevor sie das Haus verlässt, ein Ersatz für den unverschlüsselten Versand sensibler Klientendaten.
- Elektronische Verordnung (eVO): Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) hat die Grundlage für digitale Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege und für Medizinprodukte gelegt. Verordnungen erreichen die Einrichtung darüber direkt und maschinenlesbar, ohne Zwischenstation auf Papier.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)DiPA sind geprüfte Apps auf Rezept, etwa für Gedächtnistraining bei Demenz. Das BfArM-Verzeichnis listet die zugelassenen Anwendungen und die Voraussetzungen für die Kostenerstattung.
- Digitale Pflegeberatung: Betroffene und Angehörige können Beratungstermine bei Bedarf digital wahrnehmen, statt eine Anfahrt einzuplanen – gerade in ländlichen Regionen ein spürbarer Zeitgewinn für alle Beteiligten.
- Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP): Beide Anwendungen liegen auf der elektronischen Gesundheitskarte und geben Einblick in Medikation und Notfallinformationen. Pflegeeinrichtungen können diese Daten pflegen und aktualisieren, sofern die entsprechende Berechtigung vorliegt.

Die Telematikinfrastruktur und ihre technischen Voraussetzungen
Nun, da wir gesehen haben, welche Anwendungsmöglichkeiten die TI bietet, wenden wir uns einigen technischen Voraussetzungen zu, die es seitens der Pflegeeinrichtungen zu erfüllen gilt.
Du greifst über einen Konnektor auf die TI zu: ein Gateway, das Unbefugte zuverlässig ausschließt. Alternativ ermöglichen Schnittstellen mit eingeschränktem Funktionsumfang den Zugang. Zusätzlich brauchst du eine SMC-B-Karte, ein Kartenterminal, einen VPN-Zugangsdienst, passende Software und einen Vertrag mit einem KIM-Anbieter.
Mindestens eine Person in deiner Einrichtung braucht außerdem einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), denn ohne ihn lässt sich die SMC-B-Karte gar nicht erst beantragen, und er dient zur persönlichen Identifikation von Mitarbeitenden. Für die laufende KIM-Kommunikation musst Du ihn aber nicht stecken, weil es in der Pflege aktuell keine Dokumente gibt, die eine personenbezogene qualifizierte Signatur erfordern.
Kurz notiert: Checkliste zur Einführung der Telematikinfrastruktur in der Pflege
Um eine Pflegeeinrichtung an die TI anzubinden, wird Folgendes benötigt:
- Konnektor
- SMC-B-Karte
- elektronischer Heilberufsausweis
- VPN-Zugangsdienst
- Kartenterminal
- geeignete Software
- Vertrag mit KIM-Anbieter
Wie lange die Einführung insgesamt dauert, gibt selbst die gematik nicht pauschal an: Der „Herausgabeprozess der SMC-B-Karten liegt nicht in der Hand der gematik“ (gematik), sondern bei den jeweils zuständigen Kartenherausgebern. Die Vorlaufzeit hängt also von externen Stellen und deinem gewählten KIM-Anbieter ab, nicht von einem festen Zeitplan. Plane den Kartenantrag deshalb frühzeitig ein, statt dich auf einen bundesweit einheitlichen Zeitrahmen zu verlassen.
Die TI regelt den sicheren Transportweg zwischen Einrichtungen. Was danach mit den empfangenen Dokumenten passiert, bleibt Aufgabe der eigenen IT. Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen, die ihre Klienten- und Pflegeakten medienbruchfrei führen und MDK-Prüfungen standhalten müssen, ergänzen die TI-Anbindung deshalb meist um ein Dokumentenmanagementsystem wie d.velop documents: SGB-konform, revisionssicher und mit Connext-Vivendi-Integration lassen sich über die TI eingehende Befunde, Verordnungen und Berichte direkt der richtigen digitalen Akte zuordnen.
d.velop begleitet Einrichtungen dabei als inhabergeführter, europäischer Softwarehersteller seit über 30 Jahren, mit Datensouveränität als zentralem Versprechen für den Umgang mit besonders schutzwürdigen Klientendaten. Im Gartner® Magic Quadrant™ for Document Management 2026 ist d.velop einer von 16 weltweit berücksichtigten Anbietern und zugleich das einzige Unternehmen im Quadranten vollständig unter europäischer Eigentümerschaft und damit frei von US-Jurisdiktionsrisiken wie dem CLOUD Act.
Fazit: Ein neuer Pflegealltag dank digitaler Infrastruktur
Die TI markiert einen Einschnitt für die Pflege in Deutschland, und der 1. Juli 2025 hat aus einer Kür eine Pflicht gemacht. Übergangsschwierigkeiten bleiben dabei nicht aus: neue Hardware, neue Verträge, neue Abläufe für Teams, die ohnehin unter Personaldruck stehen. Das Optimierungspotenzial überwiegt trotzdem, mit deutlich weniger Papier und deutlich weniger verlorenen Unterlagen, weil nichts mehr zwischen Fax und Aktenordner verschwindet:
- Reduzierte Druckkosten
- Geringerer Tinten- und Papierverbrauch
- Weniger Verwaltungsaufwand für Mitarbeitende
Digitalisierst du deine Pflegedokumentation schon vor dem Anschluss und behältst Zukunftsthemen wie KI in der Pflege im Blick, verschiebt sich der Fokus deines Teams dauerhaft von der Verwaltung zurück zur Klientenversorgung. Einen Überblick über weitere Digitalisierungsbausteine für deine Branche gibt die Seite Digitalisierung in der Pflege. Am Ende ist die TI genau dafür gemacht: für mehr Zeit am Menschen statt am Aktenordner.
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